Psy­chi­sche Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung

mit Healt­had­vi­sory von der Pflicht zur Kür

Die Pflicht

Die Durch­füh­rung einer Psy­chi­schen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist seit 2014 gemäß §5 Arb­SchG  gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Dem­nach müs­sen Unter­neh­men, auch Klein­be­triebe, die arbeits­be­ding­ten Gefähr­dun­gen, vor allem die psy­chi­schen Belas­tungs­fak­to­ren am Arbeits­platz ermit­teln.

Die Kür

Eine Psy­chi­sche Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung kann aber viel­mehr auch der erste Schritt zur Imple­men­tie­rung eines ganz­heit­li­chen Gesund­heits­kon­zep­tes in Ihrem Unter­neh­men sein.

Wir unter­stüt­zen Sie mit Healt­had­vi­sory bei der Durch­füh­rung Ihrer Psy­chi­schen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung mit einem Tool, das die gesetz­li­chen For­de­run­gen zu 100% erfüllt und dar­über hin­aus einen Mehr­wert für Ihre Mit­ar­bei­ter schafft.

Healt­had­vi­sory erfüllt mehr als nur die recht­li­chen Anfor­de­run­gen

  • Spaß + Infor­ma­tion statt nur Befra­gung
  • Hohe Betei­li­gungs­quote durch moti­vie­rende Inhalte
  • Hoher Daten­schutz-Stan­dard aller Healt­had­vi­sory-Anwen­dun­gen
  • Ein­fach zu imple­men­tie­ren und kos­ten­güns­tig in der Durch­füh­rung
  • Erreich­bar­keit aller Mit­ar­bei­ter an allen Stand­or­ten mög­lich
  • Live die Befra­gung ver­fol­gen und Aus­wer­tun­gen erhal­ten

Ablauf mit Healt­had­vi­sory

Zeit­raum und Inhalte fest­le­gen

Sie ent­schei­den, wann es los­geht und wie lang Ihre Mit­ar­bei­ter an der Befra­gung teil­neh­men kön­nen.

Befra­gung durch­füh­ren

Ihre Mit­ar­bei­ter bekom­men die von Ihnen indi­vi­du­ell gestal­tete Befra­gung mit zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen und Tipps pas­send zu den Inhal­ten.

Aus­wer­tun­gen erhal­ten

Nach Ablauf der Befra­gung erhal­ten Sie die auf­be­rei­te­ten Ergeb­nisse mit ers­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen unse­rer Exper­ten.

Maß­nah­men ablei­ten

Aus den Ergeb­nis­sen der Befra­gung lei­ten wir gemein­sam mit Ihnen die geeig­nets­ten Maß­nah­men für Ihr Unter­neh­men ab.

PsychGB und jetzt?

Eine PsychGB ist nicht nur gesetz­li­che Vor­schrift, son­dern unter­stützt Sie dabei, ein nach­hal­ti­ges und ganz­heit­li­ches betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment zu imple­men­tie­ren.

Die Ergeb­nisse der Befra­gung wer­ten unsere BGM-Exper­ten gemein­sam mit Ihnen aus. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Inter­pre­ta­tion der Zah­len und bera­ten Sie zum wei­te­ren Vor­ge­hen. Im nächs­ten Schritt gilt es die Erkennt­nisse sowohl an Füh­rungs­kräfte und Manage­ment als auch an die Mit­ar­bei­ter zu kom­mu­ni­zie­ren.

 

Mit unse­rem breit­ge­fä­cher­ten Part­ner­netz­werk unter­stüt­zen wir Sie bei der Ablei­tung und der geziel­ten und bedarfs­ge­rech­ten Umset­zung von Fol­ge­maß­nah­men. Durch unsere lang­jäh­rige Tätig­keit im Bereich BGM haben wir uns ein Netz­werk aus Trai­nern, Coa­ches und Phy­sio­the­ra­peu­ten auf­ge­baut, die bun­des­weit im Ein­satz sind.

Um nach­hal­tige Erfolge zu fei­ern, gilt es, die Wirk­sam­keit der geplan­ten Maß­nah­men ste­tig zu eva­lu­ie­ren. Ver­än­dern sich die Bedürf­nisse, pas­sen wir die Maß­nah­men den aktu­el­len Sta­tus Quo an.

 

 

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